Blaue Karte EU (Österreich)

Für akademisch ausgebildete Personen
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    Einfache Dokumentenverwaltung durch Anwaltsupport
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    99 % unserer Anträge sind erfolgreich
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Preis

899€

Blaue Karten für Arbeitnehmer

Der richtige Antrag für akademisch ausgebildete Personen

Anwaltliche Vorprüfung

Unsere Migrationsanwälte sehen sich das Profil ihres Mitarbeiters an und prüfen, welcher Antrag möglich ist.

Geld Sparen

Vermeiden Sie unnötige KV-Überbezahlungen.

Sicherheit

Wir checken Ihre Dokumente, unterstützen Sie bei amtlichen Anfragen und stehen auch bei Spezialfragen oder im Prozess zur Verfügung.

Verlängerung

Die Blaue Karte kann (fast) automatisch verlängert werden.

Wann ist die Blaue Karte EU sinnvoll?

Bei diesem Aufenthaltstitel ist kein Punktesystem vorgesehen.

Wenn der Arbeitnehmer ein Hochschulstudium von mind. dreijähriger Dauer (Ausnahmen für IT-Fachkräfte bestehen) abgeschlossen hat, ein bindendes Beschäftigungsangebot hat und ein Bruttojahresgehalt von mind. € 45.595 erhält, macht eine Antragstellung für die Blaue Karte EU Sinn.

Was kostet es?

42migration

899,-€

Blaue Karte

Typische Anwaltspreise

10.000,-€

Blaue Karte

Wir bringen Sie kosteneffizient zu Ihrem Aufenthaltstitel.

Mit 42migration zum Erfolg!

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Verfahren geführt

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Jahre Erfahrung im Migrationsrecht

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Erfolgsquote

Kosteneffizient ans Ziel:

So funktioniert’s!

1

Beantworten Sie einfache Fragen Online

Finden Sie bequem und unverbindlich über unser Online Tool den passenden Aufenthaltstitel und schätzen Sie Ihre Erfolgschancen ein.

2

Optional: Inkludieren Sie Kinder

Wenn Sie einen Aufenthatstitel für die ganze Familie beantragen möchten, ist das über 42migration möglich. Mit nur ein paar extra Fragen und Dokumenten können die Kinder den Aufenthaltstitel erhalten.

3

Antragszusammenstellung

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen. Mit 42migration haben Sie alle Unterlagen kompakt an einem Ort.

4

Dokumenten Check

Wir gehen für Sie sicher, dass alle Dokumente passen und den amtlichen Anforderungen entsprechen. Auch der Antrag als solches wird von erfahrenen Migrationsanwälten geprüft. Bei Spezialfragen hilft Ihnen unsere jahrelange Erfahrung mit Aufenthaltsverfahren.

5

Einreichung

Wir reichen den Antrag für Sie ein.

6

Erfolgreicher Abschluss

Wir sind erst am Ziel, wenn Ihr Team in Österreich ist. Auch nach der Einreichung unterstützen wir Sie weiter. Mit Anwaltsvollmacht managen wir alle Verfahrensstadien für Sie.

7

Nach dem Abschluss

Wir verwalten Ihren Akt weiterhin online – bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Den nächsten Mitarbeiter holen Sie sich noch viel einfacher über unser Portal nach Österreich.

Warum 42migration?

Wir wissen, was wir tun.

Ersparen Sie Ihrem Team den langwierigen und aufwändigen Prozess des Aufenthaltsverfahrens.  Überlassen Sie dies dem 42migration-Anwaltsportal, das jeden Akt effizient für Sie abwickelt!

Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.

Unsere Anwälte prüfen – blitzschnell – jedes Dokument und beraten bei Spezialfragen.

Mit Anwaltsvollmacht begleiten wir Sie im gesamten Verfahren bis zum erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte.

Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.

Häufig gestellte Fragen

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Die Blaue Karte EU ist Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in einem. Sie ist insb. für Personen mit akademischer Ausbildung geschaffen worden weswegen ein Hoch-schulabschluss in der Regel erforderlich ist. Ein Punktesystem existiert nicht. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber für zwei Jahre. Weist der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer als zwei Jah-re aus, ist die Blaue Karte EU für eine um drei Monate hinausgehende Dauer des Ar-beitsvertrages auszustellen.

Der Großteil der Berufe wird ohne weiteres in Österreich anerkannt. Nur bei reglementierten Berufen ist eine formale Anerkennung erforderlich, dazu zäh-len etwa die Tätigkeit als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Hier können Sie die Anerkennung ihrer Berufsausbildung und die zuständige Stelle dafür in Österreich er-mitteln.

Die Blaue Karte EU wird so wie die RWR-Karte nur für einen bestimmten Arbeitgeber ausgestellt. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss ein Zweckänderungsantrag gestellt werden und das AMS prüft nochmals, ob die Voraussetzungen für den neuen Arbeits-platz gegeben sind.

Eine selbstständige Tätigkeit darf neben der unselbstständigen Beschäftigung ausge-übt werden, wenn diese der unselbstständigen Tätigkeit untergeordnet ist und alle ge-setzlichen Voraussetzungen zur Ausübung erfüllt sind. Gesetzliche Voraussetzugen können etwa der Nachweis der Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbe gem. § 18 GewO.sein

Für die Blaue Karte EU muss für das Jahr 2023 ein Mindestbruttogehalt von € 45.595 erreicht werden. Diese Gehaltsgrenze gilt unabhängig von der angestrebten Tätigkeit.

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