Blaue Karte EU (Deutschland)

Für akademisch ausgebildete Personen
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Preis

899€

Blaue Karten für Arbeitnehmer

Der richtige Antrag für akademisch ausgebildete Personen

Anwaltliche Vorprüfung

Unsere Migrationsanwälte sehen sich das Profil Ihres Mitarbeiters an und überprüfen, welcher Antrag möglich ist.

Geld Sparen

Vermeiden Sie unnötige Überbezahlungen als Arbeitgeber.

Sicherheit

Wir checken Ihre Dokumente, unterstützen Sie bei amtlichen Anfragen und stehen auch bei Spezialfragen oder im Prozess zur Verfügung.

Verlängerung

Die Verlängerung der Blauen Karte EU geschieht deutlich einfacher als die erstmalige Beantragung und kann (fast) automatisch erledigt werden.

Wann ist die Blaue Karte sinnvoll?

Die Blaue Karte EU ist für Personen mit einem Hochschulabschluss geeignet, denen ein konkreter Job mit einem Mindestbruttogehalt von € 58.400 (€ 43.992 bei Absolventen von MINT-Studien, Stand 2022) in Deutschland angeboten wurde.

Das Jobangebot muss zudem der abgeschlossenen akademischen Ausbildung entsprechen. Im Vergleich zu den Aufenthaltstiteln für Fachkräfte hat die Blaue Karte einige Vorteile.Zum Beispiel ist ein Jobwechsel nach den ersten zwei Arbeitsjahren möglich,während bei Aufenthaltstiteln für Fachkräfte diese Möglichkeit ohne ein gesondertes Verfahren nicht besteht. Zudem gelten erleichterte Erfordernisse beim Familiennachzug.Weiters erleichtert die Blaue Karte den Zugang zu einer dauerhaften Niederlassungserlaubnis, dies ist nach 33 Monaten Beschäftigung und einfachen Deutschkenntnissen möglich, bei fortgeschrittenen Deutschkenntnissen (B1-Niveau) verkürzt sich die Frist sogar auf 21 Monate.

Was kostet es?

42migration

899,-€

Blaue Karte EU (Deutschland)

Typische Anwaltspreise

10.000,-€

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Beantworten Sie einfache Fragen Online

Finden Sie bequem und unverbindlich über unser Online Tool den passenden Aufenthaltstitel und schätzen Sie Ihre Erfolgschancen ein.

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Optional: Inkludieren Sie Kinder

Wenn Sie einen Aufenthatstitel für die ganze Familie beantragen möchten, ist das über 42migration möglich. Mit nur ein paar extra Fragen und Dokumenten können die Kinder den Aufenthaltstitel erhalten.

3

Antragszusammenstellung

Wir leiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und sagen Ihnen, welche Dokumente Sie benötigen. Mit 42migration haben Sie alle Unterlagen kompakt an einem Ort.

4

Dokumenten Check

Wir gehen für Sie sicher, dass alle Dokumente passen und den amtlichen Anforderungen entsprechen. Auch der Antrag als solches wird von erfahrenen Migrationsanwälten geprüft. Bei Spezialfragen hilft Ihnen unsere jahrelange Erfahrung mit Aufenthaltsverfahren.

5

Einreichung

Wir reichen den Antrag für Sie ein.

6

Erfolgreicher Abschluss

Wir sind erst am Ziel, wenn Ihr Team in Deutschland ist. Auch nach der Einreichung unterstützen wir Sie weiter. Mit Anwaltsvollmacht managen wir alle Verfahrensstadien für Sie.

7

Nach dem Abschluss

Wir verwalten Ihren Akt weiterhin online – bis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels. Den nächsten Mitarbeiter holen Sie sich noch viel einfacher über unser Portal nach Deutschland.

Warum 42migration?

Wir wissen, was wir tun.

Ersparen Sie Ihrem Team den langwierigen und aufwändigen Prozess des Aufenthaltsverfahrens.  Überlassen Sie dies dem 42migration-Anwaltsportal, das jeden Akt effizient für Sie abwickelt!

Wir haben den Ablauf auf Basis hunderter Verfahren optimiert.

Unsere Anwälte prüfen – blitzschnell – jedes Dokument und beraten bei Spezialfragen.

Mit Anwaltsvollmacht begleiten wir Sie im gesamten Verfahren bis zum erfolgreichen Erhalt der RWR-Karte.

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Häufig gestellte Fragen

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Die Blaue Karte EU ist Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in einem. Sie ist nur für Personen mit akademischer Ausbildung, weswegen ein Universitätsabschluss erforderlich ist. Zudem muss ein konkretes Jobangebot vorhanden sein, welches ein bestimmtes Mindestbruttogehalt ausweist. Inhaber der Blauen Karte EU haben einen erleichterten Zugang zur Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU. Sie besitzt eine Gültigkeit von 4 Jahren.

Ein Arbeitgeberwechsel ist wie beim Aufenthaltstitel für Fachkräfte in den ersten zwei Jahren nur mit einer Genehmigung der Ausländerbehörde/Arbeitsagentur möglich. Nach Ablauf der zwei Jahre kann ein Jobwechsel ohne einer Genehmigung der Ausländerbehörde/Arbeitsagentur erfolgen.

Für die Blaue Karte EU muss für das Jahr 2023 ein Mindestbruttogehalt von € 58.400 erreicht werden. Diese Gehaltsgrenze gilt unabhängig von der angestrebten Tätigkeit.

Damit sie einen Beruf gemäß ihrer Berufsausbildung bzw. ihres Hochschulsabschluss ausüben können, muss diese anerkannt werden. Das heißt, dass diese entweder in Deutschland absolviert worden sein muss oder die ausländische Ausbildung gleichwertig mit der deutschen ist. Um die Gleichwertigkeit festzustellen muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Eine Tätigkeit in der Arbeitskräfteüberlassung ist erlaubt. Einzig das geforderte Mindestbruttogehalt muss, wie bei einer normalen Anstellung auch,erreicht werden.

Eine selbstständige Tätigkeit, auch in geringfügigen Ausmaß, neben der Ausübung des Hauptberufs ist nicht erlaubt. Dafür müsste ein eigener, spezieller Aufenthaltstitel beantragt werden.

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